Verkehrsberuhigungsmaßnahmen für den Ortskern
Mit Antrag vom 10. August 2022 wollte der CHBV der BV Cronenberg empfehlen, die Stadt Wuppertal aufzufordern, eine Verkehrsberuhigungsmaßnahme für den Ortskern Cronenberg dergestalt vorzunehmen, dass für LKW über 7.5 t ein Durchfahrtverbot in die Haupt- und Rathausstraße eingerichtet wird. In der letzten Sitzung des Jahres
2023 hat sich die BV Cronenberg der hierzu eingegangenen ablehnenden Antwort der Stadtverwaltung angeschlossen. Im Verkehrsausschuss der Stadt am 13. Februar 2024 wurde der Bürgerantrag nun endgültig abgelehnt.
Der Bürgerantrag regte an, dass für LKW über 7.5 t ein Durchfahrtverbot in die Haupt- und Rathausstraße
eingerichtet wird (außer Linienbusse), und zwar von der Solinger Straße, der Berghauser Straße/Lindenallee
und von der Hauptstraße ab Kreuzung Amboßstraße/Herichhauser Straße, eine entsprechende frühzeitige
Beschilderung in der Kohlfurth, am Cronenfeld und Theishahner Kreuz vorausgesetzt. Bei der schlussendlichen
Abstimmung zum Antrag im Ausschuss für Verkehr in der vergangenen Woche kam es bei der Entscheidung
zu keiner Mehrheit und der Antrag wurde in dieser Form abgelehnt.
Die Hauptstraße sei Teil eines überörtlichen Straßennetzes und diene der Erschließung des Großteils von Cronenberg. Auch der Rathausstraße liege eine Haupterschließungsfunktion zugrunde. Eine rechtliche Grundlage für den teilweisen
Ausschluss des LKW-Verkehrs gäbe es laut einer Einschätzung der Polizei nicht und auch ein Verdrängungseffekt
auf ungeeignetere Straßen wurde befürchtet. Das Ausschussmitglied Holger Reich (CDU) gab an dieser Stelle „die Dringlichkeit des eigentlichen Anliegens“ nochmals zu Protokoll – „die Notwendigkeit einer Ortskern- und Verkehrsplanung
für den historischen Kern Cronenberg, der eine professionelle Verkehrsplanung vorausgehen muss“.
Die hierfür bereits vor Jahren bereitgestellten Planungsmittel von 250.000 Euro stehen im Löwenanteil noch zur
Verfügung und die Verwaltung wurde daran erinnert „doch endlich einmal Tempo ins Thema zu bringen“.
Quelle: Cronenberger Anzeiger, Ausgabe vom 21.02.2024