Endgül­ti­ge Ableh­nung im Verkehrsausschuss

Verkehrs­be­ru­hi­gungs­maß­nah­men für den Ortskern

Mit Antrag vom 10. August 2022 wollte der CHBV der BV Cronen­berg empfeh­len, die Stadt Wupper­tal aufzu­for­dern, eine Verkehrs­be­ru­hi­gungs­maß­nah­me für den Ortskern Cronen­berg derge­stalt vorzu­neh­men, dass für LKW über 7.5 t ein Durch­fahrt­ver­bot in die Haupt- und Rathaus­stra­ße einge­rich­tet wird. In der letzten Sitzung des Jahres
2023 hat sich die BV Cronen­berg der hierzu einge­gan­ge­nen ableh­nen­den Antwort der Stadt­ver­wal­tung angeschlos­sen. Im Verkehrs­aus­schuss der Stadt am 13. Febru­ar 2024 wurde der Bürger­an­trag nun endgül­tig abgelehnt.

Der Bürger­an­trag regte an, dass für LKW über 7.5 t ein Durch­fahrt­ver­bot in die Haupt- und Rathaus­stra­ße
einge­rich­tet wird (außer Linien­bus­se), und zwar von der Solin­ger Straße, der Berghau­ser Straße/​Lindenallee
und von der Haupt­stra­ße ab Kreuzung Amboßstraße/​Herich­hau­ser Straße, eine entspre­chen­de frühzei­ti­ge
Beschil­de­rung in der Kohlfurth, am Cronen­feld und Theis­hah­ner Kreuz voraus­ge­setzt. Bei der schluss­end­li­chen
Abstim­mung zum Antrag im Ausschuss für Verkehr in der vergan­ge­nen Woche kam es bei der Entschei­dung
zu keiner Mehrheit und der Antrag wurde in dieser Form abgelehnt. 

Die Haupt­stra­ße sei Teil eines überört­li­chen Straßen­net­zes und diene der Erschlie­ßung des Großteils von Cronen­berg. Auch der Rathaus­stra­ße liege eine Haupt­er­schlie­ßungs­funk­ti­on zugrun­de. Eine recht­li­che Grund­la­ge für den teilwei­sen
Ausschluss des LKW-Verkehrs gäbe es laut einer Einschät­zung der Polizei nicht und auch ein Verdrän­gungs­ef­fekt
auf ungeeig­ne­te­re Straßen wurde befürch­tet. Das Ausschuss­mit­glied Holger Reich (CDU) gab an dieser Stelle „die Dring­lich­keit des eigent­li­chen Anlie­gens“ nochmals zu Proto­koll – „die Notwen­dig­keit einer Ortskern- und Verkehrs­pla­nung
für den histo­ri­schen Kern Cronen­berg, der eine profes­sio­nel­le Verkehrs­pla­nung voraus­ge­hen muss“.
Die hierfür bereits vor Jahren bereit­ge­stell­ten Planungs­mit­tel von 250.000 Euro stehen im Löwen­an­teil noch zur
Verfü­gung und die Verwal­tung wurde daran erinnert „doch endlich einmal Tempo ins Thema zu bringen“.

Quelle: Cronen­ber­ger Anzei­ger, Ausga­be vom 21.02.2024