Das CHBV-Haus – Hütter Straße 10
Das Haus Hütter Straße 10 ist ein zweigeschossiges vermutlich Ende des 18. Jahrhunderts errichtetes Fachwerkhaus mit sichtbarem Fachwerk, seitlichem Hauseingang über Außenstufen, seitlichem Zwerchgiebel und Satteldach. Das Gebäude ist ein typisches Beispiel für die Bergische Fachwerkbauweise in der damaligen Zeit und unverzichtbarer Bestandteil der historischen Bebauung des alten Ortskerns von Cronenberg. Damit ist das Gebäude ein wichtiges Zeugnis für die Geschichte Cronenbergs. Gemäß einer vorliegenden Handzeichnung nach den Katasterakten der Katasterverwaltung Kreis Mettmann Gemarkung Cronenberg, Artikel 597 im Grundbuch Band 10, Blatt 371 ist das Grundstück als Eigentum von Josua Schulte sen., seiner Witwe Caroline, geborene Flader, zu Cronenberg ausgewiesen. Ausgefertigt ist dieses Dokument vom Königlich Preußischen Katasteramt in Vohwinkel am 9. August 1918. Gemäß einer Auflassung ist das Objekt in den Besitz der Witwe Wilhelm Scheidtmann, Margarete Klara, geborene Schulte, übergegangen.
Am 4. Oktober 1920 ging der Besitz in ungeteilter Erbengemeinschaft über auf
- Klosterschwester Bernhardine Christine Elise Scheidtmann
mit den Klosternonnen Wigberta zu Aachen Forst Krankenhaus und - Stadtinspektor Wilhelm Scheidtmann zu Wuppertal-Elberfeld.
Gemäß Einträgen des Grundbuchs vom 5. Mai 1924 besteht das Recht, dass die Parzelle zum Gehen, Fahren und Reiten benutzt werden darf.
Auf Grund von Erbfolge in 56 B VI 540/69 wurde das Objekt auf Paula Scheidtmann, geborene Schuster, in Wuppertal-Elberfeld eingetragen.
Am 25. August 1972 kauft der Cronenberger Heimat- und Bürgerverein das Objekt von Frau Paula Scheidtmann. Gleichzeitig werden 20 qm Teilfläche des Grundbesitzes im Rahmen einer Begrenzungsgrundlinie (in etwa des am Grundstück verlaufenden Bürgersteigs) der Stadt Wuppertal überlassen.
Am 2. September 1972 wird den Mietern des zur Zeit noch bewohnten Hauses wegen Eigenbedarf gekündigt.
In den Jahren 1972 und 1973 werden die ersten Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt der „Hütte“ – zum größten Teil in Eigenleistung – durchgeführt.
Da eine Erneuerung der abgefaulten Fachwerkhölzer dringend erforderlich war, erfolgten in den Jahren 1981 und 1982 weitere Sanierungsarbeiten – teils mit Zuschüssen der Unteren Denkmalbehörde.
Mit Schreiben der Unteren Denkmalbehörde vom 31.05.1983 wird das Gebäude unter vorläufigen Denkmalschutz gestellt, um am 11.12.1987 endgültig in die Denkmalliste aufgenommen zu werden.
In den folgenden Jahren wurden immer wieder kleine und größere Sanierungsarbeiten innen und außen an der „Hütte“ vorgenommen, ohne jedoch das Gesamtbild zu verändern. Wir werden uns auch weiter bemühen, die „Hütte“ in einem einwandfreien Zustand zukünftigen Generationen zu hinterlassen.